• Gorra Krause Sicherheitstechnik
Gorra Krause Sicherheitstechnik
 

Lebens­rettende Rauchmelde­technik

Gemäß neuster Gesetzgebung gilt folgendes:

„In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Gorra & Krause hilft Ihnen bei:

Planung und Einbau:

Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig.
230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung verfügen, z. B. Batterie oder Akkumulator.

Wartung und Instandhaltung:

Der Rauchwarnmelder muss mindestens einmal jährlich auf seine Funktion überprüft werden. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist; Mängel in diesen Punkten müssen sofort beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss sofort ausgetauscht werden.

Diese Arbeiten dürfen nur von einer geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder vorgenommen werden.