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Gorra Krause Sicherheitstechnik
 

Fluchtweg­sicherung – mit uns ein einfaches Thema

In keinem anderen Bereich der Sicherheitstechnik gibt es größere Interessenskonflikte als hier. Einerseits sollen Türen einen wirksamen Schutz gegen unberechtigtes Eindringen in ein Gebäude bieten. Der Sachversicherer fordert hier den sogenannten versicherungstechnischen Verschluss. Andererseits sollen Türen in Flucht- und Rettungswegen jederzeit leicht und mit einem Handgriff zu Öffnen sein. In der Regel ist dies leicht durch den Einsatz von Anti-Panik-Schlössern realisierbar.

Das hat sich natürlich auch unter den Ladendieben herum gesprochen: der gesamte „Einkauf“ wurde oft einfach durch den baulich vorgeschriebenen Notausgang abtransportiert. Viele Betreiber von Ladengeschäften und Märkten wussten sich am Ende keinen Rat mehr, also wurde die Tür wieder verriegelt. Mit möglicherweise verheerenden Folgen sowohl für die Opfer eines eventuellen Brandes als auch für den Betreiber, denn dieser ist für die Einhaltung der Fluchtwegrichtlinien voll verantwortlich.

Zur Lösung dieser Probleme bietet der Markt heute eine Vielzahl von Möglichkeiten. Kein Notausgang wird mehr unbemerkt missbraucht, unberechtigtes Begehen kann auf verschiedene Art gemeldet werden, die Ansteuerung von Videokameras ist ebenfalls denkbar.

Die Flucht- und Rettungswegtechnik unterliegt einer Vielzahl zu beachtender Vorschriften, die Möglichkeit etwas falsch zu machen, ist groß. Deshalb dürfen derartige Anlagen nur durch sachkundiges Personal installiert werden. Die Sachkundeprüfung ist herstellergebunden und muss regelmäßig aktualisiert werden.

Wir helfen Ihnen Ihre Flucht- und Rettungswege vorschriftsgemäß und sicher herzustellen.
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